Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber:innen und ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Ziel ist immer die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, nicht die Beurteilung einzelner Beschäftigter.
Unter „psychischer Belastung“ wird die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen, verstanden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden die Teilbereiche Arbeitsaufgabe und Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel und Soziale Beziehungen betrachtet.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, in dem Gefährdungen zunächst ermittelt und beurteilt werden, um im nächsten Schritt erforderliche Maßnahmen zur Minimierung der psychischen Belastung zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird anschließend kontrolliert.
Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung existieren verschiedene Verfahren.
Ein Angebot für die Umsetzung mittels standardisiertem Fragebogen oder moderiertem Analyseverfahren im Team erstelle ich gerne auf Anfrage.