Ich unterstütze Arbeitgeber:innen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung.
Meine Beratung erfolgt betriebsspezifisch und angepasst an die Bedürfnisse des Unternehmens.



Der Betreuungsumfang und die klassischen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Dazu gehören unter anderem:


  •  Unterstützung bei der systematischen Ermittlung und Bewertung von relevanten Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung)
  •  Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  •  Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten



Mein übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer aktiv gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation, durch die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert sind.
Dieser Ansatz geht über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus und beinhaltet:



  • Verantwortung und Engagement der Führungsebene im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Systematische Integration von Arbeits- und Gesundheitsschutz in betriebliche Prozesse
  • Aktive Beteiligung aller Mitarbeitenden
  • Kontinuierliche Verbesserung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Proaktiver Ansatz, bei dem nicht erst auf Probleme reagiert wird, sondern potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und angegangen werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                               
 
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