Ich unterstütze Arbeitgeber:innen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung.
Meine Beratung erfolgt betriebsspezifisch und angepasst an die Bedürfnisse des Unternehmens.
Der Betreuungsumfang und die klassischen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Dazu gehören unter anderem:
Mein übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer aktiv gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation, durch die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fest in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert sind.
Dieser Ansatz geht über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus und beinhaltet: